Jeder Arbeitgeber muss bei Arbeitsunfähigkeitszeiten, die innerhalb der letzten 12 Monate eine Gesamtdauer von 6 Wochen übersteigen (kumulierte Kurzerkrankungen oder Langerkrankung) seit dem 1.5.2004 nach § 167 Abs. 2 SGB IX seinen Beschäftigten ein sog. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, die für alle Beschäftigten im Betrieb gilt. Die betriebliche Umsetzung von Prävention hängt aber im Wesentlichen vom Engagement der Interessenvertretungen ab. Folgende Themen werden hierbei behandelt.

Seminarinhalt:

  • Rechtliche Grundlagen des § 167 Abs. 2 SGB IX
  • Abgrenzung zur stufenweisen Wiedereingliederung
  • Beteiligter Personenkreis
  • Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
  • Vorbereitung und Einführung des BEM
  • Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
  • Datenschutz im BEM
  • Aspekte erfolgreicher Gesprächsführung
  • Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum BEM

Referent: Matthias Gillmann / Jurist (Arbeits-/Sozialrecht), Dipl.-Kaufmann, M.A. - Erwachsenenbildung, CDMP Rehabilitationsfachkraft, Datenschutzexperte

Ort: Hotel Christophorus, Schönwalder Allee 26/3, 13587 Berlin
www.hotel-christophorus.com

Kosten: 400,00 Euro, inkl. Skript und Verpflegung

Termin: 15. Mai 2023, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

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