Einigungsstelle nach §36a MVG-EKD
Der § 36a MVG-EKD sieht vor, dass auf Antrag der Dienststellenleitung oder der Mitarbeitervertretung eine Einigungsstelle zur Beilegung von Regelungsstreitigkeiten in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten nach § 40 MVG-EKD zu bilden ist und deren Spruch die Einigung zwischen der MAV und der Dienststellenleitung ersetzt.
In den Fällen des § 40 MVG-EKD ist also nicht das Kirchengericht für die Klärung von Regelungsstreitigkeiten zuständig, sondern die dienststelleninterne Einigungsstelle.
Das Seminar soll dazu dienen, sämtliche Fragen zur Bildung uund Besetzung der Einigungsstelle, der Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis der Einigungsstelle und dem Verfahren vor der Einigungsstelle aufzuzeigen und zu klären.
Referentin: Silvia Schmidbauer, Volljuristin, Syndikusrechtsanwältin/Leiterin der Rechtsschutzabteilung der Kirchengewerkschaft
Seminar 2023/18.1
Ort: Hotel Ausspann, Holsteiner Chaussee 428, 22457 Hamburg
www.hotel-ausspann.de
Kosten: 340,00 Euro, inkl. Skript und Verpflegung
Termin: 27. April 2023, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seminar 2023/18.2
Ort: Katholische Akademie Hamburg, Herrengraben 4, 20459 Hamburg
www.kahh.de
Kosten: 365,00 Euro, inkl. Skript und Verpflegung
Termin: 14. September 2023, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr