Der § 36 a MVG-EKD sieht vor, dass auf Antrag der Dienststellenleitung oder der Mitarbeitervertretung eine Einigungsstelle zur Beilegung von Regelungsstreitigkeiten in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten nach § 40 MVG-EKD zu bilden ist und deren Spruch die Einigung zwischen der MAV und der Dienststellenleitung ersetzt. In den Fällen des § 40 MVG-EKD ist also nicht das Kirchengericht für die Klärung von Regelungsstreitigkeiten zuständig, sondern die dienststelleninterne Einigungsstelle.

Das Seminar soll dazu dienen, sämtliche Fragen zur Bildung u. Besetzung der Einigungsstelle, der Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis der Einigungsstelle und dem Verfahren vor der Einigungsstelle aufzuzeigen und zu klären.

Referentin: Silvia Schmidbauer, Volljuristin, Syndikusrechtsanwältin/Leiterin der Rechtsschutzabteilung der Kirchengewerkschaft

Ort: Geschäfsstelle Kirchengewerkschaft, Glißmannweg 1, 22457 Hamburg

Kosten: 340,00 Euro, inkl. Skript als PDF und Verpflegung

 

Seminar 2024/11-1

Termin: 23.05.2024, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Seminar 2024/11-2

Termin: 12.09.2024, 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr 

 

Zurück zur Liste aller Seminare

Anmeldeformular