Die Eingruppierung unterliegt der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten nach § 42c) MVG-EKD. Sie bedarf also der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Die Mitarbeitervertretung kann ihre Zustimmung hinsichtlich der begehrten Eingruppierung verweigern, soweit die Eingruppierung nicht der Entgeltordnung zum KAT entspricht.

In diesem Seminar werden wir uns intensiv mit den Eingruppierungsvorschriften des KATs befassen. Es werden die einzelnen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen besprochen, wobei das besondere Augenmerk auf die unbestimmten Rechtsbegriffe gerichtet sein wird.

Referent: Hubert Baalmann

 

Seminar 2023/6.1

Ort: Gut Groß Zecher, Lindenallee 15, 23883 Groß Zecher
www.gutgrosszecher.de

Kosten: 710,00 Euro, inkl. Skript, Übernachtung und Verpflegung
625,00 Euro, ohne Übernachtung und Frühstück

Termin: 20. Juni 2023, 10.00 Uhr bis 21. Juni 2023, 16.00 Uhr

 

Seminar 2023/6.2

Ort: Hotel „am alten Strom“, Am Strom 60/61, 18119 Warnemünde
www.hotel-am-alten-strom.de

Kosten: 685,00 Euro, inkl. Skript, Übernachtung und Verpflegung
596,00 Euro, ohne Übernachtung und Frühstück

Termin: 17. Oktober 2023, 10.00 Uhr bis 18. Oktober 2023, 16.00 Uhr

 

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