Als Mitarbeitervertretung haben Sie nach § 35 MVG.EKD insbesondere die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Hierbei werden Sie immer wieder mit Fragestellungen konfrontiert werden, die das konkrete Arbeitsverhältnis der Kollegin/des Kollegen betreffen. Insofern müssen Sie wissen, wo die Grenzen zwischen entsprechender Unterstützung nach dem MVG.EKD sowie einer (nicht erlaubten?) arbeitsrechtlichen oder sozialrechtlichen Beratung als Einzelfallberatung liegen. Insbesondere folgende Themen werden behandelt:

Seminarinhalt:

  • Abgrenzung: Rechtliche Beratung/Unterstützung
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung bei Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Was sind die Fallstricke für MAV-Mitglieder: ToDo‘s und Not ToDo‘s im Rahmen von Unterstützungsgesprächen.
  • Etwaige Schadenshaftung der MAV bei falscher Auskunft

Referent: Lars Kohnen, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ort: Ausspann Hotel & Restaurant GmbH, Holsteiner Chaussee 428, 22457 Hamburg
www.hotel-ausspann.de

Kosten: 385,00 Euro, inkl. Skript und Verpflegung

Termin: 16. September 2024, 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr 

 

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